Tätigkeitsbericht 1993
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BERICHT

des Berliner Datenschutzbeauftragten
zum 31. Dezember 1993

(Auszüge)

Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat dem Abgeordnetenhaus von Berlin [LINK] und dem Regierenden Bürgermeister jährlich einen Bericht über das Ergebnis seiner Tätigkeit vorzulegen § 29 Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG -). Der vorliegende Bericht schließt an den vorgelegten Jahresbericht 1992 an und deckt den Zeitraum zwischen 1. Januar 1993 und 31. Dezember 1993 ab.

 
Inhaltsübersicht:


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  1. (...)
  2. Technische Rahmenbedingungen
    2.1 (...)
    2.2 (...)
    2.3 Chipkarten - nur Trümpfe für den Datenschutz?
  3. Grundsatzprobleme
    3.1 (...)
    3.2 Privatisierung öffentlicher Aufgaben zu Lasten des Datenschutzes?
  4. Ausgewählte Geschäftsbereiche
    4.1 (...)
    4.2 (...)
    4.3 (...)
    4.4 (...)
    4.5 Sicherheit
    1 Polizei
    2 Verfassungsschutz


BERICHT

des Berliner Datenschutzbeauftragten
zum 31. Dezember 1991

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EINLEITUNG

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 Letzte Änderung:
 am 15.03.1999
E-Mail an den Berliner Datenschutzbeauftragten